Zeitarbeit
Unter Zeitarbeit versteht man die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften durch ein Zeitarbeitsunternehmen, wie wir es sind, an seine Kunden.
Die nachfolgende Grafik stellt das Verhältnis zwischen den Parteien dar.

Als Arbeitnehmer schließt man einen Arbeitsvertrag für Zeitarbeitskräfte mit Loewe Zeitarbeit GmbH ab, der dem Tarifvertrag iGZ/DGB unterstellt ist und dadurch die Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer, sowie für den Arbeitgeber regelt.
Als Arbeitgeber führen wir sämtliche Lohnnebenkosten direkt ab. (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben nach dem Schwerbehindertengesetz, etc.)
Zwischen Loewe Zeitarbeit GmbH und dem Kunden wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, der zusammen mit der integrierten Schutzvereinbarung, die rechtliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung bildet.
Der Entleiher hat gegenüber Zeitarbeitnehmer Weisungsbefugnis im Rahmen seine Aufgabengebietes und bezahlt für die geleistete Arbeit das vereinbarte Honorar.
Der Zeitarbeitnehmer erbringt seine volle Arbeitsleistung beim Kundenunternehmen und bezieht von Loewe Zeitarbeit GmbH seinen vertraglich vereinbarten Lohn für seine geleisteten Arbeitsstunden, sowie Lohnfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit.
Weitere Informationen zu unseren Tarifverträgen finden sie im Internet auf der Seite unseres Arbeitgeberverbandes Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
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